AWO Sozialzentrum Heringen
Wir sind 24 Stunden für Sie im Einsatz.
Tel.: 03 63 33 / 710 0
Wir pflegen mit Herz und Verstand!
AWO Sozialzentrum Heringen
Burgweg 1
99765 Heringen
Sozialstation
Sozialstation
"Ihr Vertrauen in unsere Pflegekompetenz"

Wir bieten Ihnen eine Alternative zum Alten- oder Pflegeheim!

Alter oder Krankheit können den gewohnten Lebenslauf erheblich beeinträchtigen, oft bis zum Verlust Ihrer vertrauten, häuslichen Umgebung.
Wir versprechen nicht nur, wir garantieren eine zuverlässige Pflege durch unsere fachlich qualifizierten Mitarbeiter, die stets um Ihr Wohl bemüht sind.

Mit unserer Fachkompetenz stehen wir auch pflegenden Angehörigen mit Rat und Tat zur Verfügung.

Wir versorgen sie in den Bereichen  > der häuslichen Krankenpflege,
 > der ärztlichen Behandlungspflege oder
in Abwesenheit Ihrer Angehörigen in der  > Verhinderungspflege.

Auch in den letzten Stunden des Lebens lassen wir Sie nicht allein. Unser geschultes Personal steht Ihnen mit all seinem Wissen und Können zur Seite.

Wir bieten die verschiedenen Bereiche einzeln oder auch in Kombination an, je nach Ihren Bedürfnissen und Wünschen.

Unsere Hilfe bieten wir von einmal täglich bis zu 24 Stunden am Tag an.
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Die Verhinderungspflege

Bei der Verhinderungspflege können Sie unseren Dienst 28 Tage im Jahr in Anspruch nehmen. Dabei ist es Ihnen überlassen, wie Sie die Tage im Jahr verteilen.
Es müssen auch nicht alle Tage aufgebraucht werden.

Zur Verhinderungspflege werden wir gerufen, wenn die pflegenden Angehörigen zum Beispiel Urlaub machen oder selbst erkrankt oder verhindert sind.
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Die häusliche Krankenpflege

Häusliche Krankenpflege ist in Deutschland eine Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung. Sie wird als Geld- oder Sachleistung von den Krankenkassen erbracht und ist gesetzlich im § 37 SGB XI festgeschrieben. Die Leistung der häuslichen Pflege ist eine Leistung der Pflegeversicherung.

Diese wird über die Pflegestufen finanziert.

Aus einem Leistungskatalog wird für Sie auf Ihre Bedürfnisse das entsprechende Angebot ausgewählt.

Dieser Leistungskatalog beinhaltet:
  • Erstgespräch
  • kleine und große Morgen- und Abendtoilette
  • spezielle Lagerung mit Hilfsmitteln
  • Hilfe bei Ausscheidungen
  • Aufbereiten und fachgerechtes Verabreichen von Sondenkost
  • Zubereiten einer warmen oder sonstigen Mahlzeit
  • Hilfe bei der Nahrungsaufnahme
  • Hauswirtschaft und Besorgungen
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Die Behandlungspflege

Die Behandlungspflege erfolgt durch uns, wenn kein Angehöriger dieses übernehmen kann, um sicherzustellen, dass das Ziel der ärztlichen Behandlung erreicht wird.
Dies kann zeitlich unbefristet erfolgen, solange die Behandlungspflege aus ärztlicher Sicht medizinisch notwendig ist.

Qualifizierte Pflegefachkräfte, wie Krankenschwestern und Altenpflegerinnen und -pfleger erbringen diese Leistungen, um einen Krankenhausaufenthalt zu vermeiden oder zu verkürzen. Dazu ist es notwendig, dass Sie eine dementsprechende Verordnung vom Arzt eingeholt haben.

Wir können unter anderem folgende Leistungen für Sie erbringen:
  • Blutdruck- und Blutzuckermessung
  • Injektionen
  • Verbände
  • Stomaversorgung und Dekubitusbehandlung
  • An- und Ausziehen von Kompressionsstrümpfen
  • Medikamente setzen oder geben
  • Katheterisierung der Harnblase, Blasenspülung
  • Versorgung von Kathetern und Sonden
  • Parenterale Ernährung über das Portsystem
  • Einläufe
Bei Fragen in all diesen Bereichen wenden Sie sich vertrauensvoll an unsere
Pflegedienstleiterin Schwester Hella Steffan, Tel.: 03 63 33 / 710 11
oder ihre
Stellvertreterin
Schw. Christa Schiede, Tel.: 03 63 33 / 710 12
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Wir helfen Ihnen gern weiter!
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