Beratung pflegender Angehöriger
Beratung pflegender Angehöriger
Ambulante Pflegedienste führen gemäß § 37 Absatz 3 SGB XI Besuche für Menschen mit einer Pflegestufe und Beratungsgespräche für deren pflegende Angehörige durch.
Sie als zu Pflegender oder pflegender Angehöriger müssen sich einen Pflegedienst Ihres Vertrauens (am Besten den, aus dem Einzugsgebiet) suchen und die Beratungsbesuche anfordern.
| Diese erfolgen bei der |
- Pflegestufe 1 und 2 halbjährlich und bei der
- Pflegestufe 3 vierteljährlich.
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Werden diese Termine versäumt, kann dies Kürzungen beim Pflegegeld zur Folge haben.
In unserem AWO-Sozialzentrum werden 3-4 Mal im Monat Termine für diese Beratungsgespräche vergeben. Rufen Sie uns an!
| Ansprechpartner: |
Leiterin der Einrichtung: Schwester Hella Steffan
Beratender Mitarbeiter: Pfleger Michael Heinrich
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| Telefon: |
täglich von 07:00 - 16:00 Uhr unter 03 63 33 / 710 0 |
Zweck des Besuches:
- häusliche Situation beurteilen
- ist der Wohnraum auf den zu Pflegenden angepasst
- kommen Pflegehilfsmittel zum Einsatz
- aktuelle Versorgungssituation
- sind Verbesserungen notwendig
- weiterführende Beratung und Anleitung der Angehörigen, bzw. der pflegenden Personen.
- gesundheitsfördernde und -sichernde Arbeits- und Pflegetechniken
- kann durch fachliche Beratung eine Verbesserung erzielt werden
- Der Pflegedienst legt sein Augenmerk auf die Sicherstellung der Pflege des zu Pflegenden.
- wird eine aktivierende Pflege durchgeführt
- praktische Anleitung bei der Pflege
- soziale Kontakte und Kommunikation
- Beurteilung des Pflegezustandes, ist eine Veränderung zu erkennen
Gleichermaßen wird auch der zu Pflegende nach seinen Wünschen und Bedürfnissen befragt und wie er mit der Pflege und Versorgung zufrieden ist.
Im Gespräch mit den Angehörigen oder anderen pflegenden Personen ergeben sich oft Hinweise auf besondere Schwierigkeiten bei der Pflege. Hier werden sofort praktische Tipps gegeben oder Maßnahmen können eingeleitet werden.
Unter Beachtung dieser Kriterien beurteilt der Mitarbeiter des ambulanten Pflegedienstes und wird seine Ergebnisse auf einem Protokoll, dass von Ihnen gegengezeichnet wird, festhalten und an die jeweilige Krankenkasse schicken.